|
|
Klara, Lotte und Reinhold Kohtz
Klara Kohtz (*5.6.1857 in Königsberg oder 5.2.1857
in Danzig, geb. Simon, evangelisch) war verheiratet mit dem Sanitätsrat
Benjamin Kohtz (*15.05.1852, + 15.05.1918). Das Ehepaar zog im Oktober
1909 von Berlin nach Partenkirchen in die Partnachstraße 46 (alt: 1 1/20
/ Fl.Nr. 2414, 0,142 ha).
Benjamin und Klara Kohtz hatten zwei Kinder, die
nach der NS-Rassensystematik als „Halbjuden" galten: Lotte (*16.8.1887
in Danzig) kam mit der Mutter 1909 nach Partenkirchen. Reinhold
(*21.08.1889 in Danzig, +1978 in Garmisch-Partenkirchen) war technischer
Kaufmann und Kapitänleutnant.
Am 23.1.1919 wandte sich Klara Kohtz mit der Bitte
„um Aufnahme in die bayerische Staatsangehörigkeit" an den Magistrat
Garmisch. Am 25.1.1919 stimmten der Gemeinderat und der Arbeiterrat
Garmisch dem Antrag zu.
Die
Pogrom-Ereignisse in Garmisch-Partenkirchen schilderte Reinhold Kohtz in
einem Bericht für die US-Militär-Regierung am 22.05.1945:
"Am 9. Nov. 1938 erhielt ich plötzlich von einer Freundin meiner in
Garmisch-Partenkirchen lebenden Mutter und Schwester ein Telegramm:
"Mutter und Lotte nach Basel abgereist bitte sofort kommen."
Da an diesem Tage auch in Danzig die Judenverfolgungen in geradezu
abscheulicher Form eingesetzt hatten, lag die Annahme nahe, daß die
Abreise meiner fast 82-jährigen Mutter und meiner 51-jährigen Schwester
Lotte auch mit ebensolchen Vorgängen im Reich im Zusammenhang stünden.
Die von meinem Vater erbaute Villa Partnachstr. 46 durfte ich nicht
betreten. Sie stand unter Bewachung der SA.
Von meinen Freuden hörte ich nun die Vorgänge der letzten Tage: Ein
Pöbelhaufen meist ortsfremden Gesindels war am Morgen des 10. Nov. vor
die elterliche Villa gekommen und hatte unter dauernden unflätigen
Beschimpfungen meine alte Mutter und Schwester zur Kreisleitung der
NSDAP gebracht. Dort wurde meiner Mutter eröffnet, daß sie sofort
deutschen Boden zu verlassen habe, andernfalls sie in ein
Konzentrationslager überführt werden würde. Da meine Schwester angab,
meine Mutter unter keinen Umständen verlassen zu wollen, wurde die
Drohung auch auf sie ausgedehnt...
Nach kurzer Haft wurden die beiden Frauen, die nicht das geringste bei
sich hatten, nach dem Bahnhof durch ein Spalier spuckender Menschen
gebracht und unter Bewachung von SA in einen über Innsbruck nach der
Schweiz fahrenden Zug gebracht. Jede von ihnen hatte RM 10.- bei sich,
ihre Ausweise waren ihnen abgenommen worden. Da die Bewachung bald
hinter Garmisch den Zug verließ, beschlossen die beiden Frauen in ihrer
Verzweiflung, sich weiteren Quälereien nicht weiter aussetzen zu wollen,
sondern gemeinschaftlich den Tod zu suchen..."
Spruchkammer
Garmisch-Partenkirchen gegen NS-Kreisleiter Hans Hausböck -
A4-1711/3024/48
Im Verfahren
gegen Hans Hausböck vor der Lagerspruchkammer Dachau sagte Reinhold
Kohtz am 22.9.1948 als Zeuge aus:
"... Ich nahm Rücksprache mit ihm (Hausböck, d.V.), der mir nur im
großen und ganzen über den Verbleib meiner Angehörigen Auskunft gab.
Wegen der Erlaubnis, das Haus betreten zu dürfen rief er telefonisch
beim Gau München an und sagte am Telefon: "Die Alte hat sich umbracht",
wie es wohl in bayerischer Mundart gesprochen wird ...
In Innsbruck wollte man mir ein Flugzeug zur Verfügung stellen, um niedrig
über den Inn zu fliegen und die Leiche meiner Schwester noch
aufzufinden, was aber nicht durchführbar war. Meiner Schwester Leiche
fand man erst im Juli 1939 6 km südlich von Innsbruck. Die Leiche meiner
Mutter habe ich nach München überführt und einäschern lassen. In
Garmisch eröffnete mir der Kreisleiter, daß meines Bleibens als
Hausbesitzer ein Ende sei, ich hätte das Haus zu verkaufen, ein Käufer
wurde mir zugewiesen ... Die Art und Weise, wie der Betroffene an jenem
Unglückstag vorging, habe ich als unmenschlich und gewissenlos
geschildert. Daß es nicht nötig war, sich so gegen arme schuldlose
Menschen zu Verhalten, zeigen die Vorgänge in Murnau und Weilheim.
Zeugen von dort hörten bei der Münchner Polizei, daß das Vorgehen des
Kreisleiters in Garmisch völlig gesetzlos war.
1939 wurde ich von der Gestapo in Danzig wegen Hochverrat verhaftet, vor
ein Kriegsgericht gestellt und in Handschellen nach Berlin gebracht.
Entlassen nach 8 Wochen, kehrte ich nach Danzig zurück, um mein im
Waisenhaus untergebrachtes Kind zu holen, was mir Mühe kostete, da man
mir offiziell als Halbjude das Erzieherrecht absprach. Noch ein zweites
Mal stellt man mich vor das Kriegsgericht, entließ mich aber wieder. Um
mein Kind aus dem Waisenhaus herauszubekommen, mußte ich mich einer
dreimonatigen Untersuchung auf Rassenmerkmale unterziehen... Seit dem
Umschwung bin ich wieder im Westen. In Garmisch wurde mir mein
elterliches Haus wieder zugewiesen."
Spruchkammer
Garmisch-Partenkirchen gegen NS-Kreisleiter Hans Hausböck -
A4-1711/3024/48
Das von Benjamin Kohtz erbaute Haus Partnachstraße
46 wurde „arisiert". Im „Verzeichnis der in Garmisch-Partenkirchen
vorhandenen Anwesen jüdischer Besitzer" vom 17.08.1939 heißt es: „Kohtz,
Klara, geb. Simon, am 11.11.1938 verstorben, Partnachstr. 46, Wohnhaus -
Verkauft an Röckl Luise, München, Wiedenmayerstr. Nr. 25"
Am 09.09.1939 verfügte der Regierungspräsident von
Oberbayern an den Notar Dr. Ernst Schmidhuber, München 2, Karlsplatz
10/1: „Betr. Einsatz des jüdischen Vermögens; hier Grundstücksverkauf
Pl. No. 2414. Stgde. Garmisch-Partenkirchen, Hausnummer 40
Partnachstrasse in Garmisch-Partenkirchen Kohtz Reinhold, Kohtz Lotte,
Günther Israel, Helga Maria Sara Reiss in Berlin Charlottenburg,
Windscheidstrasse 17 an Röckel Luise in München. Der zu Urkunde des
Notars Dr. Ernst Schmidhuber in München vom 4. Mai 1939 No. 1470
abgeschlossene Kaufvertrag wird gemäss § 8 der VO. über den Einsatz
jüdischen Vermögens vom 3.12.38 R.G.Bl.I S. 1709 genehmigt unter der
Auflage, dass sämtliche Zahlungen aus dem Kaufvertrag auf ein für den
Verkäufer zu errichtendes Sonderkonto zu leisten sind, über das nur mit
Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten München (Überwachungsabteilung)
sowie der Finanzämter Zoppot, Garmisch-Partenkirchen, Berlin
Charlottenburg, Berlin-Dahlem verfügt werden darf. Ausserdem wird zur
Auflage gemacht, dass aus dem Kaufpreis der Betrag von R.M. 113.- auf
das Konto des Treuhänders bei der Bayr. Vereinsbank in München No.
208007 für Bewachung des Anwesens einbezahlt wird. Für diese
Entschliessung wird ein Gebühr von R.M. 110.- nebst einem Zuschlag von
20 % angesetzt. Gez. Gareis" Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und
Bürgermeister des Marktes Garmisch-Partenkirchen wurden von dem Vorgang
in Kenntnis gesetzt.
Eintragung im Adressbuch 1939: "Partnachstr. 46,
Kohtz`s Erben, Hausbesitzer,"
Staatsarchiv
München - LRA Garmisch-Partenkirchen 105426, 61668, 61665 |